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Unser Franchissystem möchte Rechtssuchenden das ungeheure Gratis-Berater-Potential von mindestens 150 000 nichtanwaltlichen Volljuristen verfügbar machen.

Jeder Volljurist darf nämlich gemäß § 6 Rechtsdienstleistungs-Gesetz Mandanten zum Nulltarif beraten.

Nach dem Vorbild US amerikanischer Rechtsberatungs-Filialketten wie Mayer und Jacobi möchten wir mit unserer Kostenlos-Rechtsberatung so schnell wie möglich deutschlandweit expandieren.

Obwohl oder gerade weil die Rechtsberatung völlig unentgeltlich erfolgt, legen wir besonderen Wert auf die Qualität unserer GratisRechtsberater*.

Anders als bei den örtlichen Verbraucherzentrale darf bei uns Rechtsberatung nicht durch „Nicht-Juristen“ erteilt werden.

GratisRechtsberater dürfen bei uns nur sein Richter, Assessoren, Regierungsräte und sonstige Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt.









* Die kostenlose Rechtsberatung wird ausschließlich erbracht durch selbständige Volljuristen im eigenen Namen und eigener Verantwortung. Der Website-Betreiber übernimmt hinsichtlich der Berater, des Zustandekommens und der Qualität der Rechtsberatung keinerlei Haftung.